
In der Schuldenfalle zu stecken ist kein Einzelschicksal. In Dortmund gelten ca. 30.000 Haushalte als überschuldet. Unsere Schuldner- / Insolvenzberatung ist ein gemeinnütziges professionelles Angebot für ver- und überschuldete Menschen in Dortmund. Die Beratung ist kostenlos und offen für jeden. Geschlecht, Herkunft, Nationalität und Religion spielen keine Rolle! Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Voraussetzung für eine erfolgreiche Schuldnerberatung ist die Bereitschaft der Ratsuchenden alle Sachverhalte offen zu legen sowie die aktive Mitarbeit.
Was genau macht die Schuldnerberatung?
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Wir besprechen und analysieren Ihre Gesamtsituation.
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Wir prüfen, ob die Forderungen Ihrer Gläubiger berechtigt sind.
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Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam einen Entschuldungsplan.
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Wir unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern.
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Wir vermitteln, wenn Probleme mit Behörden, Arbeitgebern, Vermietern usw. auftreten.
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Wir beraten und begleiten Sie im Verbraucherinsolvenzverfahren.
Was können Sie selbst tun?
Das Beratungsgespräch in der Schuldnerberatung können Sie vorbereiten, indem Sie
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eine Übersicht Ihrer Einnahmen und Ausgaben erstellen (Vordruck hier)
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Ihre Gläubigerunterlagen ordnen und eine Gläubigerliste erstellen (Vordruck hier)
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pünktlich zum vereinbarten Beratungstermin kommen
Wie schnell bekomme ich einen Termin zur Schuldnerbratung?
Wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen, dann sollten Sie uns ansprechen. Wir informieren Sie gern über die Möglichkeiten einer Schuldnerberatung. Ob Sie einen kurzfristigen Beratungstermin bekommen können oder eventuell Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, erfahren Sie zu unseren üblichen Öffnungszeiten unter Tel: 0231/1848-117.
Sie leben nicht in Dortmund? Hier finden Sie eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Wenn sich Gläubiger und private Schuldner nicht einigen können, besteht die Möglichkeit, eine Schuldenregulierung durch ein gerichtliches Verbraucherinsolvenz-
verfahren herbeizuführen. In der Insolvenzordnung (InsO) ist die Abwicklung geregelt. Das Gesetz will dazu beitragen, dass Überschuldete neu anfangen können. Andererseits will es aber auch, dass berechtigte Forderungen der Gläubiger so weit wie möglich bezahlt werden. Bis jemand nach ca. sechs Jahren per Gerichtsbeschluss die Restschuldbefreiung erlangt, müssen folgende Verfahrensstufen überwunden werden.
1. Stufe: Der außergerichtliche Einigungsversuch
Bevor eine überschuldete Person einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen kann, muss sie einen ernsthaften Versuch unternommen haben, eine Einigung mit ihren Gläubigern herbeizuführen. Der außergerichtliche Einigungsversuch ist erfolgreich, wenn alle Gläubiger dem Regulierungsplan zustimmen. Der Versuch gilt als gescheitert, wenn auch nur ein Gläubiger nicht zustimmt.
2. Stufe: Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Um einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen zu können, muss eine geeignete Stelle (z.B. die Insolvenzberatungsstelle des SKM Dortmund e.V. oder eine andere Schuldnerberatungsstelle bzw. eine geeignete Person (ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater)) eine Bescheinigung ausstellen, in der die Gründe des Scheiterns genannt sind. Erst dann kann beim zuständigen Insolvenzgericht (gibt es auch in Dortmund) ein Eröffnungsantrag gestellt werden.
Zu Beginn des gerichtlichen Verfahrens wird geprüft, ob eine gütliche Einigung durch das Gericht erwirkt werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen, wenn die Mehrheit der Gläubiger, die mehr als 50 % der Gesamtforderung beanspruchen, dem Schuldenregulierungsplan zustimmen, kann das Gericht die Ablehnungen ersetzen und bestimmen, dass der Plan rechtsgültig umgesetzt wird. Lehnt aber die Mehrheit der Gläubiger den Vorschlag ab, wird das beantragte gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet.
3. Stufe: Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird eröffnet
Konnte trotz aller bisherigen Versuche keine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger erzielt werden, prüft das Gericht die Voraussetzungen zur Eröffnung des Verbraucher-insolvenzverfahrens.
Hierzu gehören:
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die bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit.
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ein Antrag auf Stundung der Kosten des Verfahrens (ca. 1.500,00 €) muss gestellt oder die Kosten müssen gedeckt sein.
Erst wenn diese formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird das gerichtliche Verfahren eröffnet. Das heißt, pfändbares Vermögen wird verwertet und es wird geprüft, ob es berechtigte Gründe gibt, die eine spätere Schuldbefreiung ausschließen. Dies kann sein, wenn jemand
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in den letzten drei Jahren falsche Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat,
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im letzten Jahr unangemessene Verbindlichkeiten eingegangen ist oder sein Vermögen verschwendet hat.
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wegen Konkursbetrug oder Gläubigerbegünstigung strafrechtlich verurteilt wurde.
4. Stufe: Die Wohlverhaltensphase
Liegen aber keine Versagensgründe vor, kündigt das Gericht die Restschuldbefreiung an. Der Antragsteller muss sich dann sechs Jahre "wohl verhalten" und bestimmte Auflagen erfüllen. Hierzu zählen:
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eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben und jede zumutbare Arbeit annehmen,
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ererbtes Vermögen zur Hälfte herausgeben,
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jeden Wohnort- und Arbeitsplatzwechsel anzeigen,
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den pfändbaren Einkommensanteil an einen vom Gericht bestellten Treuhänder abführen.
Die Zeit, die das Gericht für das Insolvenzverfahren braucht, wird auf die "Wohlverhaltensphase" angerechnet. Werden alle Obliegenheiten erfüllt, erteilt das Gericht nach sechs Jahren den Beschluss über die Befreiung von der Restschuld und das heißt, es ist geschafft und man kann endlich wieder schuldenfrei leben.
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Vordruck Gläubigeraufstellung (PDF Dokument downloaden)
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Pfändungstabelle § 850 c ZPO
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Literatur und Broschüren in der Dienststelle erhältlich
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Was mache ich mit meinen Schulden (kostenlos)
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Handbuch "Endlich schuldenfrei" (7,80 €) Hrsg. Verbraucherzentrale
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Tipps zum Umgang mit Schulden (kostenlos)
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Endlich wieder ohne Schulden - Verbraucherinsolvenzverfahren (kostenlos)
Downloadanleitung:
Um die Datei nutzen zu können, benötigen Sie die Software Acrobat Reader. Sollte diese auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie sie hier kostenlos downloaden.
Die Schuldnerberatung erfolgt nach vorheriger Terminabsprache.
Sie erreichen uns zu folgenden Bürozeiten:
| Montag bis Donnerstag: |
9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr |
| Freitag: | 9:00 – 12:30 Uhr |
Offene Sprechzeiten (Voranmeldung zu Beginn der Sprechzeiten)
| Montag, Mittwoch, Freitag: | 9:00 – 10:00 Uhr | |
| Donnerstag: | 14:00 – 16:00 Uhr | |
| SKM - Dortmund e.V. Schuldner- / Insolvenzberatung Propsteihof 10 44137 Dortmund |
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Tel: |
0231 / 1848-117 0231/ 1848-350 schuldnerberatung@skm-dortmund.de www.fit-fuers-Geld.de |
Team Schuldner- / Insolvenzberatung |
Links
Adressen Schuldnerberatungsstellen: www.forum-schuldnerberatung.de
Infos für Schuldner: www.meine-schulden.de
Schuldenprävention: www.fit-fuers-geld.de
