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Betreuungsvereine

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Gesetzliche Betreuung
"Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer..." (§1896 Abs.1 BGB)
 
Jeder kann aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder  altersbedingt eine Einschränkung seiner geistigen Fähigkeiten erfahren. Wenn also alte, psychisch kranke oder behinderte Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können, brauchen sie einen Menschen, der dies stellvertretend tut, einen gesetzlichen Betreuer. Die rechtliche Grundlage dafür schafft das Betreuungsgesetz.
 
Das Betreuungsgesetz löste 1992 das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht ab.
Damit wurden die Grundlagen für mehr Selbstbestimmung der betroffenen Menschen geschaffen, da nun deren Wunsch und Wohl im Vordergrund stehen. Die Entmündigung ist abgeschafft.
 
Die Betreuungsvereine
Die Betreuungsvereine des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Dortmund und des SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste in Dortmund e.V. sind vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe anerkannte Betreuungsvereine.
 
Unsere Aufgaben
- Führen von Vereinsbetreuungen
- Beratung, Begleitung und Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern
- Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
 
Vereinsbetreuung
Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Betreuungsvereine führen Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz in den vom Vormundschaftsgericht festgelegten Aufgabenkreisen.
Diese können zum Beispiel die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht betreffen.
Der gesetzliche Betreuer wird damit zum Interessenvertreter eines Menschen mit seinen individuellen Lebensbedürfnissen.
 
Service + Tipps
Dortmunder Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Diese Arbeitshilfe bietet Informationen zum Betreuungsrecht und enthält wichtige Adressen in Dortmund, Musterbriefe und -anträge an das Vormundschaftsgericht sowie Checklisten für wichtige Betreuertätigkeiten. Der Leitfaden ist für  10 €  erhältlich beim SKM Dortmund e.V.
 
 
Sprechzeiten
Die Betreuungsvereine des SkF und SKM erreichen Sie zu folgenden Zeiten:
 
Montag- Donnerstag 9.00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:30 Uhr
            

Kontakt

Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Dortmund
Betreuungsverein
Münsterstr. 57
44145 Dortmund
 
Tel.: 0231/86 10 85 0
Fax: 0231/86 10 85 27
Ansprechpartnerinnen:
Hildegard Drywa
Astrid Lübberstedt
Carmen Ochs
 
 
SKM -  Katholischer Verein für
soziale Dienste in Dortmund e.V
Betreuungsverein
Propsteihof 10
44137 Dortmund
 
Tel: 0231/1848-117
Fax: 0231/ 1848-350
Ansprechpartnerinnen:
Elisabeth Ewerth
Agnes Nolte
Dagmar Söchtig