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Bericht über das Prostituiertenschutzgesetz

Beratungsstelle KOBER beobachtete Auswirkungen des Gesetzes auf die Prostituierten-Szene und stellt nun den Abschlussbericht vor.

(Dortmund) Am 01.07.2017 trat in Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Schon weit vor dem in Kraft treten wurde das Thema unter Beratungsstellen, Vereinen und Verbänden kontrovers diskutiert. Es gab Befürchtungen, dass sich durch das erlassene Gesetz beziehungsweise dem dadurch verursachten Eingriff in die Alltagswelt der Szene-Mitglieder weitreichende Veränderungen ergeben würden.

Die Bewertungen bewegten sich in einem Spektrum von extrem negativen Befürchtungen, die Sexarbeiter/innen könnten durch das Gesetz tiefgreifende Stigmatisierung erfahren, bis hin zu glorifizierenden Ansichten, durch den Gesetzeserlass und die damit einhergehende Regulierung würde jeglicher Missbrauch unterbunden.

In diesem Zusammenhang wurde die Beratungsstelle KOBER in Trägerschaft des SkF e. V. Ortsverein Dortmund (SkF) vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes NRW gefördert, die Veränderungen der Szene ein Jahr lang zu beobachten.

Auf Grundlage dieser Beobachtungen wurde der hier einsehbare Bericht erstellt, der Einblicke in die Veränderungen der Prostitutionsszene für das Jahr 2018 gibt.

Foto: Am 09.Mai 2019 hatten Frau Degenhardt (Leitung von KOBER) sowie Frau Lintzen (Stellv. Geschäftsführung des SkF) zudem Gelegenheit die Ergebnisse der Erhebung im Landtag vorzustellen.