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Neue Pfändungstabelle ab dem 01. Juli 2024

Seit 1. Juli 2024 können Schuldner:innen mit regelmäßigem Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen: Die Pfändungsfreigrenzen sind um rund 6 Prozent erhöht worden.

In der „Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2024 nach § 850c der Zivilprozessordnung“ vom 16.05.2024 informiert der Gesetzgeber über die konkreten Zahlen und hat die dazugehörige Pfändungstabelle veröffentlicht, die ab dem 1. Juli 2024 für ein Jahr gültig ist.

Hier gelangen Sie direkt zur aktuellen Pfändungstabelle (PDF):

Pfändungstabelle