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Vormundschaften und Pflegschaften im SkF Dortmund und Hörde

Die Ortsvereine SkF e.V. Hörde und SkF e.V. Dortmund führen seit dem 1. Dezember gemeinsam Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige.

Seit Anfang Dezember führen der SkF e.V. Dortmund und der SkF e.V. Hörde gemeinsam Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige. In manchen Fällen können die Eltern das Sorgerecht für ihr Kind nicht selbst übernehmen. Dann wird ein Vormund für das Kind vom Familiengericht bestellt. Der Vormund übernimmt die Aufgaben eines gesetzlichen Vertreters für das minderjährige Kind und setzt sich unter anderem dafür ein, dass die Rechte der durch ihn vertretenden Kinder und Jugendlichen gewahrt werden.

Darüber hinaus übernehmen die Mitarbeiterinnen die Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die ohne Eltern oder Angehörige nach Deutschland kommen. Diese Kinder und Jugendlichen benötigen einen Vormund, der den Aufenthaltsstatus sicherstellt und die Versorgung im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe gewährleistet.

Weitere Informationen finden Sie hier.