Jeder Mensch kann durch eine Erkrankung, einen Unfall oder auch altersbedingt in seinen geistigen Fähigkeiten so eingeschränkt sein, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann.

In diesem Fall braucht er jemanden, der dies stellvertretend tut.

Wenn durch eine Vorsorgevollmacht nichts anderes geregelt wurde, wird vom Betreuungsgreicht ein gestzlicher Betreuer bestellt. Dies ist in der Regel ein Angehöriger oder eine nahestehende Person. Die rechtliche Grundlage dafür schafft das Betreuungsgesetz, das 1992 das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht abgelöst hat. Damit wurden die Grundlagen für mehr Selbstbestimmung geschaffen, da nun deren Wünsche und Wohl im Vordergrund stehen. Die Entmündigung ist abgeschafft.  

Der Betreuungsverein des SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste in Dortmund e.V. hat die Aufgabe, durch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vereinsbetreuungen zu führen sowie ehrenamtliche Betreuer zu beraten und zu begleiten. Ebenso informieren sie über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Die Betreuungsvereine sind vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe anerkannt.  

Dortmunder Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Diese Arbeitshilfe bietet Informationen zum Betreuungsrecht und enthält wichtige Adressen in Dortmund, Musterbriefe und -anträge an das Vormundschaftsgericht sowie Checklisten für wichtige Betreuertätigkeiten.

Der Leitfaden ist für zehn Euro erhältlich beim SKM Dortmund e.V.