Herzlich willkommen!

Die Mediation in Strafsachen ist als Täter-Opfer-Ausgleich im Strafgesetzbuch verankert (§ 46a StGB). Sie stellt eine außergerichtliche Vermittlung zur Klärung von Konflikten und Regulierung der Folgen einer Straftat im Rahmen eines Strafverfahrens dar.

Unser Angebot richtet sich an Personen, die in einem Strafverfahren als Beschuldigte oder Geschädigte geführt werden und die den entstandenen Konflikt und seine Folgen außergerichtlich regeln möchten.

Die Beschuldigten müssen volljährig sein; die Geschädigten können volljährig oder minderjährig sein. Die Vermittlung ist zu jedem Zeitpunkt im Strafverfahren möglich.

Die Teilnahme an diesem Angebot ist freiwillig und kostenlos. Die Beteiligten entscheiden persönlich, ob sie dieses Angebot wahrnehmen möchten.

Was ist möglich?

Ziel ist es, die Beteiligten bei der Aufarbeitung und Klärung ihres Konflikts und/oder der Tatfolgen zu unterstützen. Dabei stehen wir allen Beteiligten als allparteiliche Vermittler*innen zur Verfügung.

Beschuldigte können Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Sie können sich den möglichen Fragen der Geschädigten stellen, um Entschuldigung bitten und den ggf. entstandenen Schaden wiedergutmachen.

Geschädigte können über die erlittene Tat und deren Folgen sprechen und ihre Gedanken und Gefühle ausdrücken. Im Rahmen der Vermittlung können sie ihre konkreten Interessen benennen und bei Einigung unbürokratisch eine Wiedergutmachung erhalten.

Wir bieten den Beteiligten die Möglichkeit zunächst einzeln über den Vorfall zu sprechen und nach Lösungen für die Tatfolgen zu suchen.

 

Wie läuft eine Vermittlung ab?

Die Vermittlung gliedert sich in der Regel in drei Phasen:

Zu Anfang bieten wir beiden Parteien getrennte Einzelgespräche an. Hier können zunächst Fragen zu unserem Angebot und dem Strafverfahren geklärt werden. Dann erhalten die Beteiligten die Gelegenheit, ihre Sichtweise auf den Vorfall darzustellen. Auf dieser Grundlage können die weiteren Möglichkeiten der Vermittlung besprochen werden. Auch Forderungen nach Schmerzensgeld oder Schadensersatz können einbezogen werden. Zudem können z. B. Absprachen für die Zukunft getroffen werden, um erneuten Konflikten vorzubeugen.

Im weiteren Verlauf entscheiden die Beteiligten, ob sie ein gemeinsames Vermittlungsgespräch im Beisein der Vermittler*in führen möchten. Ist ein Zusammentreffen nicht gewünscht, kann die Vermittlung auch indirekt - ohne persönlichen Kontakt mit den anderen Beteiligten -über die Vermittler*innen fortgeführt werden.

Wir arbeiten ergebnisoffen, d. h. ausschließlich die Beteiligten entscheiden über die Ergebnisse der Vermittlung. Am Ende der Vermittlung steht im Falle der Einigung eine Ausgleichsvereinbarung.

 

Was passiert danach?

Die Justiz (in der Regel Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht) wird von den Vermittler*innen über den Verlauf und das Ergebnis der Vermittlung informiert. Das Ergebnis fließt in die weitere strafrechtliche Entscheidung ein. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgesehen.

Das kann bedeuten, dass die zu erwartende Strafe gemildert oder dass das Strafverfahren eingestellt wird.