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Mit Schulden in die Volljährigkeit

Die bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung rückt in diesem Jahr Kinder in den Fokus.

Marie S. suchte kurz vor ihrem 18. Geburtstag die Schuldnerberatungsstelle des SKM Dortmund e.V. auf, weil sie bereits einen Schuldenberg angehäuft hat. Erst nach dem 18. Geburtstag besteht die volle Geschäftsfähigkeit und somit die Verantwortung und Haftung für Verträge und daraus resultierende Schulden. Mögliche Gründe für Schulden vor der Volljährigkeit sind zum Beispiel, dass Eltern auf den Namen ihrer Kinder Waren bestellt haben oder dass Schulden nach einem Todesfall geerbt wurden. Im Fall von Marie S. gab es einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid über Leistungen des Jobcenters an die Familie. Von Marie S. forderte das Jobcenter rund 600 Euro zurück.

Doch wie kann es sein, das Minderjährige bereits Schulden haben?

Lebt eine Familie von SGB II – Leistungen (Hartz IV), können Einkommensänderungen bei nur einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zu Rückerstattungsansprüchen gegen alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft führen. Das bedeutet, dass ein Paket an Forderungsaufstellungen an jede einzelne Person gesendet wird, auch an die minderjährigen Kinder. Da sich das Einkommen ihres älteren Bruders änderte und er nun für seinen eigenen Unterhalt sorgen konnte, forderte das Jobcenter die bereits gezahlten Beträge zurück – eben auch von Marie. 

Immer wieder suchen Minderjährige oder junge Erwachsene die Schuldnerberatungsstellen der Katholischen Sozialen Dienste (KSD) in Dortmund auf, weil sie Schulden haben, für die sie keine „Schuld“ tragen. Wie können Kinder davor geschützt werden? Laut §1629 BGB beschränkt sich die Haftung des Minderjährigen auf das Vermögen, welches er mit dem 18. Geburtstag besitzt. Ist kein Vermögen vorhanden, geht die Forderung des Jobcenters in die Leere. Durch die Einrede nach §1629a BGB ist es möglich, den Start in die Volljährigkeit schuldenfrei hinzubekommen. Maries Forderung konnte damit aus der Welt geschafft werden.

Unter dem Motto „Chancenlose Kinder? Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung“ läuft vom 25. bis 29. Mai 2020 die Aktionswoche Schuldnerberatung, zu der die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) aufruft. Kinder haben das Recht auf eine von Schuldenproblemen unbelastete Kindheit und Jugend sowie gute Startbedingungen für ihre Zukunft.