Jeder Mensch kann durch eine Erkrankung, einen Unfall oder auch altersbedingt in seinen geistigen Fähigkeiten so eingeschränkt sein, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Dann braucht er jemanden, der dies stellvertretend tut.

Wenn durch eine Vorsorgevollmacht nichts anderes geregelt wurde, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Dies ist in erster Linie ein Angehöriger oder eine nahestehende Person. Die rechtliche Grundlage dafür schafft das Betreuungsgesetz, das 1992 das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht abgelöst hat. Damit wurden die Grundlagen für mehr Selbstbestimmung der Betroffenen geschaffen, da nun deren Wünsche und Wohl im Vordergrund stehen. Die Entmündigung ist abgeschafft. 

Die Betreuungsvereine des SkF e.V. Dortmund und des SKM Dortmund e.V. haben die Aufgabe, Vereinsbetreuungen zu führen sowie ehrenamtliche Betreuer zu beraten und zu begleiten. Darüber hinaus informieren sie über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Die Betreuungsvereine sind vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe anerkannt.